AGB

Das sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen von SAILINGSTARS, die das Verhältnis zwischen dem Anbieter (SAILINGSTARS) und dem Kunden regeln. Kunden werden hier im Weiteren als Teilnehmende oder teilnehmende Personen bezeichnet.

Gewährung von Dienstleistungen

Die verschiedenen Angebote von SAILINGSTARS können nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine verbindliche Buchung vorliegt. Anmeldungen sind in schriftlicher Form (Email, Online-Formular oder Schreiben) erforderlich. Mündliche Anmeldungen (z.B. per Telefon) bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch den Kunden. SAILINGSTARS wird schriftlich den Buchungseingang bestätigen. Durch eine Anmeldung erkennen die Kunden die gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Anspruch auf Dienstleistungen

Grundsätzlich besteht für jeden Teilnehmenden mit bestätigter Buchung und im Voraus geleisteter Zahlung Anspruch auf Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen gegenüber SAILINGSTARS. Dabei sind die zu leistende Zahlungen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Reservierung zu überweisen, allerspätestens müssen sie aber 3 Tage vor Fahrtantritt bei SAILINGSTARS eingegangen sein. Davon ausgenommen sind kurzfristig vereinbare Dienstleistungen (Tagestörns, Sunsetsailing, Schnuppersegeln), die in bar vor Fahrtantritt gezahlt werden können. Kann SAILINGSTARS die vereinbarte Dienstleistung aus unten genannten Gründen nicht durchführen, so hat der Kunde Anspruch auf Erstattung der geleisteten Zahlung oder der Durchführung der vereinbarten Leistung an einem alternativen Termin.  SAILINGSTARS wird die vereinbarte Dienstleistung durchführen, sofern

  • nicht witterungsbedingte Gründen dagegen sprechen, die die Sicherheit der Teilnehmenden gefährden.
  • die im Angebot der Dienstleistung beschriebenen Witterungsverhältnisse vorliegen, insoweit diese für das Erlebnis relevant sind.
  • nicht unvorhergesehene und bei Vertragsabschluss unbekannte Umstände eine Durchführung unmöglich machen. Dies sind beispielsweise Ausfall des Bootes wegen Schäden oder Erkrankung des Skippers.
  • die Gesundheit der Teilnehmenden eine Durchführung bedenkenlos erlaubt.

Aufpreis für alleinige Durchführung

SAILINGSTARS wird versuchen, sofern nicht bei der Buchung eine alleinige Beförderung explizit gewünscht wurde, alle verfügbaren Plätze auszulasten. Die Teilnehmenden nehmen somit mit Buchung in Kauf mit anderen gebuchten Teilnehmenden zusammen einen Törn durchzuführen. Wenn die Teilnehmenden bei Buchung explizit angeben, den Törn alleine mit Skipper aber ohne andere Teilnehmende durchführen zu wollen, wird SAILINGSTARS einen Aufpreis für jeden freigebliebenen Platz von 30% des Einzelbuchungspreises oder, wenn angegeben, eine  Skipperpauschale von 450,- € pro Woche berechnen. Der Aufpreis wird jedoch nicht berechnet, wenn sich keine weiteren Teilnehmenden für den Törn anmelden. Zur Durchführung eines Törns müssen aber stets mindestens zwei Teilnehmende gemeldet sein.

Erstattung

SAILINGSTARS erstattet bei unverschuldeten und unvorhergesehenen Ausfällen bereits geleistete Zahlungen zu 100%, sofern sie mindestens zwei Wochen vor Fahrtantritt bekannt werden. Sollte eine teilnehmende Person innerhalb von 14 Tagen vor Fahrtantritt erkranken oder anderweitig verhindert sein und eine Teilnahme dadurch unmöglich werden, verpflichtet sich die teilnehmende Person den Ausfall belegbar nachzuweisen, ansonsten kann SAILINGSTARS die Kosten in voller Höhe als Buchungsausfall gelten machen und einbehalten. Weiterhin ausgenommen sind Zahlungen, die im Rahmen einer Chartervereinbarung geleistet wurden und den Bedingungen des Chartervertrages unterliegen. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Ersatzleistung

Nach Möglichkeit wird SAILINGSTARS um einen Ausfall zu vermeiden einen alternativen Termin mit den Kunden vereinbaren, bzw. einen anderen Skipper oder ein anderes Boot stellen um damit die Durchführung der Dienstleistung zu gewährleisten. Anspruch auf einen bestimmten Skipper oder ein bestimmtes Boot besteht grundsätzlich nicht. Die Teilnehmenden sind dann verpflichtet, die Ersatzleistung zu akzeptieren.

Hausrecht

SAILINGSTARS hat auf seinen Booten Hausrecht und überträgt die Weisungsbefugnis auf den jeweilig eingesetzten Skipper. Alle Teilnehmende haben unabhängig von deren Erfahrungsstand den Anweisungen des Skippers Folge zu leisten, damit weder die eigene Sicherheit, die der anderen Crewmitglieder, die des Skippers oder die des Bootes gefährdet werden. Folgt eine teilnehmende Person den Anweisungen nicht, dann ist der Skipper nach Verweis auf das Hausrecht befugt, die teilnehmende Person von der Weiterführung der Fahrt auszuschließen. Ein solcher Ausschluss erfolgt:

  • wenn die Sicherheit der Besatzung und/oder des Bootes durch Unterlassung  oder fahrlässiges Verhalten der teilnehmenden Person wiederholt gefährdet wird.
  • wenn die teilnehmende Person vorsätzlich gefährdend handelt.
  • wenn die teilnehmende Person sich widerholt gegen Entscheidungen und Weisungen des Skippers stellt.
  • wenn die teilnehmende Person die Bordgemeinschaft wiederholt und nachhaltig stört, so dass der Kurserfolg gefährdet oder das Erlebnis für die anderen Crewmitglieder stark beeinträchtigt wird.

Einen Ausschluss hat die teilnehmende Person selbst zu verantworten und etwaige zusätzlich entstehende Kosten für die Rückfahrt selbst zu tragen. Die ausgeschlossene teilnehmende Person hat gegenüber SAILINGSTARS ausdrücklich keinerlei Anspruch auf Entschädigung. Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung der gezahlten Beträge wird in diesem Fall nicht gewährleistet.

Bordgemeinschaft

Die teilnehmende Person ist verpflichtet, sich als Crewmitglied in die Bordgemeinschaft einzufügen. Das beinhaltet insbesondere die  Wahrnehmung alle anfallenden Aufgaben an Bord. Darunter fallen

  • Aufgaben zur Unterstützung der Bootsführung bei An- und Ablegemanövern.
  • Durchführung von Segelmanövern nach Weisung der Bootsführung.
  • Aufgaben bei Notmanövern nach Weisung der Bootsführung.
  • Aufgaben zur Verpflegung an Bord.
  • Aufgaben zur Reinhaltung des Bootes.

Törndurchführung

SAILINGSTARS kann Wind und Wetter nicht beeinflussen. Zwar ist es unser Bestreben, den Törn so durchzuführen, wie er im Angebot beschrieben ist, aber es kann durch anhaltende Flauten, ungünstige Winde und gar Stürme dazu kommen, dass die vereinbarten Zielhäfen nicht angelaufen werden können. Einen Anspruch auf bestimmte Ziele hat die teilnehmende Person daher nicht. Die vor Törnantritt besprochene Reiseroute wird von SAILINGSTARS und den eingesetzten Skippern je nach Wind- und Wetterbedingungen entsprechend angepasst und ist somit nur als Empfehlung zu verstehen. Crew und Skipper können während des Törns Ideen und Vorschläge für die Reiseroute einbringen, die Entscheidung für oder gegen einen Törnabschnitt unterliegt letztendlich und alleinig dem Skipper, der nach seemännischen und nautischen Bedingungen abschließend entscheidet. In diesem Zusammenhang können auch zusätzliche Nachtfahrten zum Erreichen des bestmöglichen Törnziels nötig werden. Sollte eine rechtzeitige Erreichung des vereinbarten Zielhafens oder eine Rückkehr nicht möglich sein, übernimmt SAILINGSTARS keine den Teilnehmenden dadurch entstehende Mehrkosten, da der Skipper ausdrücklich nicht verpflichtet ist, seemännische Risiken einzugehen, damit der Zielhafen rechtzeitig erreicht werden kann. Unsere Skipper sind erfahren genug, um vorausschauend zu handeln und eine solche Situation zu vermeiden.

Fitness und gesundheitlicher Zustand

Die teilnehmende Person erklärt mit seiner Buchung, dass er in der Lage ist, den beim Segelsport entstehende körperlichen Anstrengungen zu begegnen und diese zu meistern. Außerdem muss jede teilnehmende Person vor Antritt der Fahrt gesund sein. Wer nachweislich eine ansteckende Krankheit hat, kann vor Antritt des Törn ausgeschlossen werden. In dem Fall erstattet SAILINGSTARS bereits gezahlte Beträge.

Sollte die teilnehmende Person Medikamente benötigen, ist sie gegenüber SAILINGSTARS verpflichtet dies mitzuteilen, damit ihr im Notfall schnellstmöglich geholfen werden kann. Unsere Skipper tragen für Boot und Crew die Verantwortung und sind deshalb von SAILINGSTARS befugt, Teilnehmende von Törns auszuschließen, wenn deren körperliche Fitness oder der Gesundheitszustand eine Gefährdung für die anderen Crewmitglieder darstellt oder zu einer schwerwiegenden Beeinträchtigung für den weiteren Törnverlauf wird.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass jede teilnehmende Person ausreichend lange (ca. 30 min) im freien Wasser schwimmen können muss.

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